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Universität Wallis
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) schickt den Vorentwurf des Gesetzes über die Universität Wallis (GUWa) in die Vernehmlassung. Ziel ist es, das Wallis als Universitätskanton zu positionieren. Der Vorentwurf definiert die gesetzlichen Grundlagen für die Umwandlung der heutigen Stiftung Fernuni Schweiz in die Universität Wallis in der Form einer neuen, autonomen öffentlich-rechtlichen Institution auf der Tertiärstufe. Dieser Schritt ist notwendig, um im Jahr 2027 die Akkreditierung der Fernuni Schweiz als Universität zu beantragen. Alle interessierten Personen und Institutionen werden eingeladen, bis zum 31. März 2025 Stellung zu beziehen.
Der Vorentwurf des Gesetzes über die Universität Wallis schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit das Wallis gemäss Regierungsprogramm 2021-2024 des Staatsrats zu einem Universitätskanton wird. Er schlägt vor, auf den Grundlagen der heutigen Stiftung Fernuni Schweiz mit der Universität Wallis eine neue, autonome öffentlich-rechtliche Institution in der schweizerischen Hochschullandschaft zu schaffen.
Der in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesvorentwurf definiert die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Umwandlung der heutigen Stiftung in die künftige Universität Wallis, die in ihrem Bildungsauftrag im Fernstudienmodus bleiben wird. Ihre Positionierung im Bereich der Fernstudien ermöglicht die Entwicklung eines universitären Angebots, welches dasjenige der anderen Schweizer Universitäten ergänzt.
Der vorgeschlagene rechtliche Rahmen beabsichtigt, der Universität Wallis ihre institutionelle Autonomie und eine effiziente Governance zu gewährleisten. Er soll es ihr ermöglichen, den Akkreditierungsanforderungen, den Herausforderungen des Kantons in Bezug auf Attraktivität und regionale Entwicklung sowie den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Wirtschaft und der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Schaffung eines Gesetzes über die Universität Wallis ist notwendig, damit die Fernuni Schweiz, die heute über 2000 Studierende zählt, bei der Erneuerung ihrer Akkreditierung im Jahr 2027 einen Antrag auf Akkreditierung als Universität stellen kann.
Der Staatsrat hat das Departement für Volkswirtschaft und Bildung ermächtigt, diesen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Die in die Vernehmlassung gegebenen Dokumente sind unter www.vs.ch/web/che/consultations-cantonales-en-cours abrufbar. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 31. März 2025. Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, Stellung zu beziehen.