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Die wöchentlichen Rechts- und Wirtschaftsinformationen des Wallis
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Erinnerung – Vorgehen des Bulletins Valais Wallis
Das Bulletin Valais Wallis übernimmt jede Woche die Informationen, die auf der offiziellen Plattform des Kantons veröffentlicht werden, nach folgenden Grundsätzen:
- Die in der Druckausgabe und e-paper am Freitag veröffentlichen Daten sind diejenigen, die von Donnerstag T-9 Tage vor der Ausgabe bis Mittwoch T-2 Tage vor der Ausgabe auf der offiziellen Plattform veröffentlicht wurden.
- Bei der Vorbereitung der Druckausgabe und des E-Papers sind wir auf die Qualität der auf der offiziellen Plattform des Kantons übermittelten Daten angewiesen. Diese Plattform wird vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) verwaltet. Diese Daten werden automatisch mithilfe eines Extraktionsprotokolls (API) übernommen. Wir bemühen uns, alle Publikationen manuell zu überarbeiten, um eine vollständige Druckausgabe anbieten zu können, aber können leider gewisse Übernahmefehler in dieser Startphase nicht ausschliessen.
- Auf der Webseite www.bulletinvalaiswallis.ch werden die Informationen jeden Tag automatisch von der offiziellen Plattform übernommen; in dieser Startphase können einige Informationen im Inhalt der Anzeigen fehlen, was mit technischen Problemen beim Datenabruf zusammenhängt.
- Nur die Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Kantons ist verbindlich.
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Kanton
Gemeinden
Offizielle Bekanntmachungen
Gemeinde Visp
Zahlungsbefehl Iris Gertruda Merveille

Gemeinde Visp
Zahlungsbefehl Erbschaft des Imseng Daniel v.d. Imseng Yuphaphon

Gemeinde Visp
Arrestbefehle und -urkunden Erbschaft des Byszio Jürgen v.d. Byszio Susann

Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis...
Gemeinde Visp
Arrestbefehle und -urkunden Erbschaft des Duerholt Wulf v.d. Dürholt Angelika

Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis...
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